3) Einen Datenskandal kann sich kein Unternehmen leisten
Man kennt die Schlagzeilen und die damit verbundene Außenwirkung für LIDL, Schlecker, Die Bahn u. a. Aber es trifft nicht nur „die Großen“. Zudem schreibt das BDSG in bestimmten Situationen vor, Datenpannen zu veröffentlichen, damit die Betroffenen die eventuellen Folgen (für Personen oder Unternehmen, je nach Branche) so gering wie möglich halten können. Wer zu diesem Schritt gesetzlich gezwungen wird, erleidet schwere Image- und ggf. Umsatzschäden. Es gilt daher, bereits im Vorfeld Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um solche Pannen zu vermeiden.