Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen des Unternehmens
AGS IT-Service GmbH
– nachstehend AGS genannt –
1.Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen der AGS erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AGS als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens AGS nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich AGS anzuzeigen.
2. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von AGS genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die AGS eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl AGS diese Umstände nicht zu vertreten hat , so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird AGS an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von AGS nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er AGS nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn AGS nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von AGS liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare bzw. entdeckte Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich AGS anzuzeigen. Verliert AGS aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Unterlieferanten, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager von AGS verlässt. AGS ist jederzeit berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vorzunehmen.
3. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungsbeträge von AGS sind sofort fällig und bis zum dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zahlbar. Nach Ablauf gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei AGS. Im Verzugsfalle ist AGS berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AGS berechtigt, ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen entsprechend § 288 BGB zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Für alle Preise ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste von AGS maßgeblich. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Liefertermin mehr als vier Monate, soweit der Vertragspartner Verbraucher ist, bzw. sechs Wochen, soweit der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist AGS berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, soweit die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Vertragsschluss und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von AGS aus dem Vertrag mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von AGS. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit nicht AGS gehörenden Waren erwirbt AGS Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für AGS als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne AGS zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von AGS im Sinne der vorstehenden Bestimmungen . Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt von AGS stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h . Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und AGS auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an AGS abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt
stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde AGS unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von AGS unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und AGS dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde AGS bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, AGS alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Darüber hinaus gilt bei Verwendung dieser Bedingungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichem Sondervermögen folgendes: Das Eigentum angelieferter Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser die gesamten Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit AGS beglichen hat. Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern, nicht jedoch zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.
5. Haftungsbeschränkung
AGS haftet für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verursacht werden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AGS nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht ) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet AGS nicht. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche unmittelbare Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. vertragstypisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines Leistungshindernisses bei Vertragsschluss auf Seiten von AGS. Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen und Sachschäden handelt, haftet AGS insgesamt nur bis zur Höhe von EUR 2.500,00. AGS haftet nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden, es sei denn, AGS hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. AGS haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das vom Kunden in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mitvertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind. Eine Haftung für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit wegen der Übernahme von Garantien, wegen Arglist, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Regelungen dieses Abschnitts unberührt.
6. Gewährleistung
AGS gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von AGS nicht, es sei denn, es ist schriftlich vereinbart. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit der Kunde Verbraucher ist, 2 Jahre ab Ablieferung der Ware, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Recht oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Tritt ein Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist auf, so ist der Kunde verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teile auf eigene Kosten und Gefahren, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit der die Ware geliefert wurde, an die AGS zu senden. Wir raten Ihnen dringend zur kompletten Datensicherung vor jeder Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen in unserem Hause oder vor Ort, da wir ansonsten jegliche Haftung für einen Datenverlust ablehnen müssen. Die Rücksendung dieser Ware erfolgt ebenfalls auf Kosten und Gefahr des Käufers. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder etc. sind von der Gewährleistung ausgenommen. Eine unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, das Gewährleistungsansprüche entfallen. Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt. Ist die Ware mangelhaft, so erfolgt die Mängelbeseitigung zunächst nach Wahl des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist , nach Wahl von AGS. Bleiben Nachbesserungsversuche von AGS erfolglos, wobei hinsichtlich des gleichen Mangels zwei Nachbesserungsversuche zulässig sind, oder bietet AGS keine mangelfreie Ersatzlieferung an, hat der Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt ) oder auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung). Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Sach-
oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse, Reparaturen und Veränderungen von nicht autorisierten Dritten oder Bedienungsfehler entstehen sowie nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde Nachbesserungen verweigert oder ohne Zustimmung von AGS Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. AGS kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang muss der Kunde vor dem Austausch Programme und Komponenten (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen. Da im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die AGS die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen können , hat der Käufer vor Übersendung bzw. einem Vor – Ort – Einsatz durch AGS eine Datensicherung durchzuführen, da das Risiko des Verlustes dieser Daten von der AGS nicht getragen werden kann .
7. Software
Soweit Programme zum Lieferumfang der AGS gehören, wird für diese ein einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese Software weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus der AGS entstehenden Schaden. Umtausch und Rückgabe von Software ist nicht möglich. Die Lizenzbestimmungen des Herstellers gelten bei Lieferung als anerkannt. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z.B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass AGS bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Installation der Software wird auf Kundenwunsch gegen gesonderte Berechnung von AGS übernommen.
8. Vertraulichkeit
AGS und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite auf unbestimmte Zeit geheim zu halten und nicht an Dritte weiter zu geben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und an deren Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
9. Export
Die Ausfuhr der gelieferten Ware darf nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen. Die Zustimmungserklärung hat der Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen und der AGS vorzulegen. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus.
10. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung das jenige, was dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie von AGS schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus seiner Geschäftsbeziehung mit AGS nur mit schriftlicher Einwilligung von AGS abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden sowie für Lieferungen und Leistungen von AGS, mit Ausnahme etwaiger von AGS beim Kunden vereinbarungsgemäß vor Ort zu erbringender Leistungen, ist der Sitz von AGS bzw. der Sitz der die betreffende Leistung erbringenden AGS – Geschäftsstelle. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten Stuttgart, soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich- rechtliches Sonderverrmögen handelt. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Stand März 2011