2) Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Ein Unternehmen ab einer bestimmten Größe (mindestens 9 Mitarbeiter, die regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten konfrontiert sind) oder z.B. wenn es besonders sensible personenbezogene Daten verarbeitet, muss laut Gesetzgeber einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Ob dies über einen internen Mitarbeiter oder einen externen Datenschutzbeauftragten erledigt wird, bleibt dem Unternehmen selbst überlassen.
Gerne prüfen wir für Sie, ob für Ihr Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.